Die entscheidende Hürde im Europa Parlament hat die neue EU-Vorgabe zum Recht auf Reparatur genommen. Damit gibt es erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur – derzeit allerdings nur bei der sogenannten Weißen Ware (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kleinhaushaltsgeräte) und typische Alltagsprodukte wie Smartphones. Benutzer sollen, auch nach Ablauf der 2-jährigen Mindestgarantiezeit, das Recht haben defekte Produkte durch den Hersteller reparieren zu lassen. Und Waschmaschinen sollen so gebaut sein, dass eine Reparatur noch 10 Jahre nach dem Verkauf möglich ist. Das wird allerdings kostenpflichtig sein! Nun, ob sich das lohnen wird oder für die Verbraucher hohe Kosten entstehen, wird die Zeit zeigen müssen! Aber den Repair Cafés werden die Besucher so nicht ausgehen!

Mit den neuen EU-Vorgaben soll es günstiger werden defekte Geräte reparieren zu lassen. Hersteller werden verpflichtet zumindest Informationen über Ersatzteile für Ihre Geräte zugänglich zu machen. Allerdings zu einem angemessenen Preis – was das bedeutet wird die Praxis zeigen müssen. Zudem soll der Einsatz von gebrauchten und 3D gedruckten Ersatzteilen erleichtert werden. Aber ad hock wird sich wenig ändern und bis EU-Recht nationales Recht wird, dauert es immer noch einige Jährchen. Und so wird den Repair Cafés die Arbeit nicht so schnell ausgehen!

Auch unsere Müllentsorger oder die Ämter der Abfallwirtschaft sind nun verpflichtet Reparaturen zu fördern. Es wäre aber schon schön, wenn wir etwas durch die öffentliche Hand in unserer Arbeit unterstützt würden z.B. durch die Erlaubnis Ersatzteile zu „containern“! Denn die größte Hürde ist sicher immer noch der hohe Preis der fachmännischen Reparatur: hohe Anfahrtspauschalen, die Stundenlöhne der Reparateure und die Kosten der Ersatzmodule können leicht einen Schaden durch ein 0,80 € Bauteil in der Stromversorgung einer Waschmaschine in eine 300.-€ Reparatur münden lassen.

Außerdem werden immer bessere Produkte in den Markt gebracht – aber über deren Reparierbarkeit wird nicht in Europa, sondern in Asien entschieden. Ein gutes Beispiel sind die modernen „Soundbar“ – Lautsprecher Zusatzsysteme. die den TV-Sound mit vom Kino bekannten Akustikmethoden wie z.B. Stereo 5.1 oder THX mit einem tollem Raumklang Feeling wiedergeben. Aber dies erfordert viel Rechenleistung und aufwendigen Digitaltechnik ICs – die selbst die lokalen Vertretungen bekannter Unterhaltungselektronik Hersteller kurz nach der Markteinführung nicht mehr reparieren können oder wo nach kurzer Zeit Ersatzplatinen für die Geräte nicht mehr lieferbar sind oder wo schon in der Original Serviceanleitung! neben den eingesetzten ICs der kleine Vermerk „no change possible“ darauf hinweist, dass es sich um ein rares Spezialteil handelt (programmiertes FPGA). Und so enden dann doch die 42 Minilautsprecher (immerhin 12kg!) des Gerätes im Elektroschrott Container.

Aber betrachten wir die Sache mit dem Optimismus der EU-Kommission. Diese erwartet, dass ein Teil der 35 Millionen E-Schrott eingespart werden wird und rechnet damit, dass 18,5 Mill.t weniger Treibhausgase ausgestoßen werden. Sowie dass, 1,8 Mill.t weniger Ressourceneinsatz und 3 Mill.t weniger Abfall anfallen. Würde man noch die für das Recycling erforderlichen Transporte einbeziehen könnte sich dies Bilanz noch weiter verbessern.  Da derzeit nur Produkte erfasst sind für die bereits Ökodesignregeln und EU- Reparatur Anweisungen existieren und viele weitere wichtige Produkte wie z.B. Möbel und Kopfhörer noch nicht durch die EU- Regelungen betroffen sind kann man sehen, dass in den genannten Zahlen noch jede Menge Raum zur Steigerung enthalten ist.

Ein Nebeneffekt des Gesetzes ist, dass der TÜV Rheinland einen Reparatur Index erarbeitet. Dieser Index soll den Herstellern und uns Verbrauchern eine transparente Information zur Reparierbarkeit von Produkten geben. Dafür werden in den Labors des TÜV Geräte zerlegt und die wesentlichen Teile für die Funktion des Gerätes ermittelt und die Reparierbarkeit neutral bewertet. Der für den Index zuständige Manager des TÜV Rheinland Stephan Scheuer sagt: „Gut reparierbare Produkte sind ein wichtiger Schritt zur Kreislaufwirtschaft, denn sie verbrauchen weniger natürliche Ressourcen und damit ein wichtiges Kriterium für Nachhaltigkeit.“ Diese Ansicht teilen nach einer Ipsos Umfrage des TÜV Verbandes 4 von 5 Befragten und halten auch das Recht auf Reparatur für sinnvoll.

Nun wie sich für Repair Cafés das im Gesetz enthaltene Zuckerl der „Garantie auf Reparaturen“ in der EU-Verordnung auswirken wird, ist etwas unklar. Aber lass uns sehen, wie sich die Lage entwickelt und in unserer Hausordnung haben wir ja schon einen Haftungsausschluss und lehnen eine Garantie auf unsere Arbeit ja auch ab. Und ich werde auch weiterhin Reparaturanleitungen produzieren.

Nicht vergessen:
Repair Café ist immer am letzten Samstag im Monat
 

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InfoBeitragDas Recht auf Reparatur